Archiv für September 2010

Verursachergerechte Kosten

Mittwoch, 15. September 2010

Der intensive Verbrauch fossiler Primärenergie hat weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt. Die Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden, bzw. für die Entschädigung der Betroffenen werden bisher nur selten auf die Verursacher zurückgeführt. Erste politische Forderungen zur Vermeidung der Umweltbeeinflussungen hatten zu technischen Verbesserungen geführt (Katalysator, Rauchgasentschwefelung, Umweltschutzauflagen), jedoch nicht zu einer Energieeinsparung.

In vielen Fällen kommt das Verursacherprinzip nicht zur Geltung. In gewerblichen Gebäuden sind Gebäudeeigner, -nutzer und -betreiber häufig völlig getrennte Akteure, die über mehr oder weniger komplexe Verträge miteinander verbunden sind. Die Akteure, die in diesen Konstellationen Energiesparmaßnahmen umsetzen könnten, profitieren häufig nicht davon. Andererseits sind die Akteure, die den Verbrauch bestimmen (etwa Mitarbeiter) selten auch die Kostenträger (Arbeitgeber). Auch im privaten Bereich werden viele Kosten, etwa Wasser oder Heizung, schlicht nach Quadratmetern auf die Nutzer verteilt. In solchen Situationen ist der Anreiz zur Energieeinsparung gering.

Bei Mietwohnungen besteht im deutschen Recht das Problem, dass der Mieter die Heizkosten zahlt und der Vermieter bei direkter Abrechnung mit den Energieversorgern nicht einmal die aktuellen Verbräuche zeitnah erfährt, während bauliche Maßnahmen Sache des Vermieters sind.

In einem idealen Markt enthält der Preis einer Ware alle Kosten, die bei der Erzeugung dieser Ware anfallen. Bei der Ausbeutung natürlicher Ressourcen und insbesondere bei dem Verbrauch von fossiler Primärenergie entstehen Kosten, die in den betriebswirtschaftlichen Rechnungen nicht enthalten und somit nicht am Preis erkennbar sind. Dazu gehören Gesundheitsrisiken, langfristige Kosten zerstörter Biotope, Unfälle wie eine Ölpest und Kernschmelzen, weltweite Kosten durch Klimaänderung und vieles mehr. Diese Kosten tragen die betroffenen Gesellschaften als Ganzes. Dadurch schwächt sich das marktwirtschaftliche Signal, das von einem hohen Energieverbrauch ausgeht stark ab. Der Energiepreis spiegelt nicht alle Kosten wider, Energie ist zu billig.

EU-weites Glühlampenverbot

Donnerstag, 02. September 2010

Seit dem 01.09.2009 gilt das EU-weite Glühlampenverbot. Alle nicht klaren Lampen dürfen seit September 2009 nicht mehr produziert bzw. importiert werden. Lediglich der Abverkauf von Restlagerbeständen ist erlaubt. Für klare Lampen oberhalb der 75 Watt Leistung gilt dieselbe Regelung, es sei denn sie liegen innerhalb der Energieeffizienzklassen A bis C. Darüber hinaus werden sämtliche Glühlampen der Energieeffizienzklasse F und G aus dem täglichen Gebrauch verschwinden. Der endgültige Abschied der Glühlampe erfolgt dann in Steps bis 2011 gestaffelt nach Wattagen.

Die EU-Richtlinie beinhaltet einige Ausnahmen. Hierzu gehören Leuchtstofflampen und Linienlampen, Lampen, die in Haushaltgeräten wie Ofen, Nähmaschine und Kühlschrank verbaut sind, sowie einige weitere Spezialitäten.
Das Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer Zuhause noch klassische Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ab Anfang September 2009 ersetzen – auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer Produkte lohnen würde. Diese sind zwar in der Anschaffung oftmals ein wenig teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schnell durch deutlich geringere Energiekosten.

Zudem ist eine angenehme Beleuchtung in den eigenen vier Wänden wichtig und hat Einfluss auf unser Wohlbefinden. Daher sollte am Licht nicht gespart werden um die Umwelt zu schützen, sondern an der Energie. Das Konzept EcoSystems von Paulmann Licht wird dem Anspruch von wundervollem Licht inbei Ihrer speziellen Aufgabenstellung in allen Wohnbereichen bei effizienterem Energieeinsatz in jedem Raum gerecht.

Die optimale Beleuchtung für Zuhause hängt vom Einsatz der drei Energiespartechniken Halogen Niedervolt, LED und Energiesparlampen ab. Jede dieser Techniken bringt spezielle Vorteile mit sich und sollte bei der Lichtplanung berücksichtig werden.